Ab 2013 sollen Hauseigentümer zu einer gutachterlichen Überprüfung der Heizöltanks verpflichtet werden. Diese verschärfte Überwachungspflicht die zunächst nur für Betreiber unterirdischer Tankanlagen, bzw. für oberirdische Tankanlagen ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern (1.000 Litern in Wasserschutzgebieten) galt, soll nach Willen der Europäischen Union auf alle Betreiber einer Ölheizung ausgeweitet werden. Diejenigen die nicht prüfen lassen oder festgestellte Mängel nicht beheben müssen mit Bussgeldern rechnen, bzw. mit Zahlungsverweigerung der Versicherer im Schadensfall.
Die Verordnung wird wohl spätestens im dritten Quartal 2013 in Kraft gesetzt.